ESSZIMMER
Impressum
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ALM Gastronomie und Hotellerie Gmbh
Venloerstrasse 434
50825 Köln
Telefon:
E-Mail: info@esszimmer-koeln.de
Website: www.esszimmerkoeln.de
Steuernummer: 220/5843/1437
Handelsregister: HRB 119641
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Alexander Marx
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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5. Google Analytics
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7. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1
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Verwendung der erfassten Informationen:
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Quellverweis: Google +1 Bedingungen
8. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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DATENSCHUTZ
IHRE BETROFFENENRECHTE
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Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
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Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
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Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
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Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
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Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
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Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG DURCH DIE VERANTWORTLICHE STELLE UND DRITTE
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LÖSCHUNG BZW. SPERRUNG DER DATEN
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ERBRINGUNG KOSTENPFLICHTIGER LEISTUNGEN
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KONTAKTFORMULAR
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VERWENDUNG VON GOOGLE ANALYTICS
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Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.
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VERWENDUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN (GOOGLE WEBFONTS)
Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.
Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben.
Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/
VERWENDUNG VON GOOGLE MAPS
Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.
Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.
ÄNDERUNG UNSERER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Esszimmer Köln
ALM GAstrononomie und Hotellerie GmbH
Alexander Marx
Venloerstrasse 434
50825 Köln
Telefon:
Steuer ID:
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Alexander Marx
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von Esszimmer Köln die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Firmenfeiern, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Culinar Luxury.
3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Vertragsabschluss und -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter gegenüber Esszimmer zustande, diese sind die Vertragsparteien.
2. Die Gebrauchsüberlassung der angemieteten Räume und Flächen durch den Veranstalter an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung von Esszimmer.
3. Die Haftung von Culinar Luxury ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben. Der Veranstalter ist verpflichtet, Culinar Luxury rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Esszimmer ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von Culinar Luxury zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von Esszimmer zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Esszimmer Köln an Dritte.
3. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von von Esszimmer Köln allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, aber höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
4. Rechnungen von Esszimmer Köln sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist Esszimmer Kölnberechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, von Culinar Luxury der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Esszimmer Köln ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Die in einer Veranstaltungspauschale inkludierten Artikel (Getränke, Speisen, Raummiete etc.) haben nur für einen Raum Gültigkeit. Jeder weitere angemietete Raum wird
separat abgerechnet.
IV. Beendigung des Vertrages durch Esszimmer Köln
1. Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Esszimmer Köln gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Esszimmer Köln zur Kündigung berechtigt.
2. CEsszimmer Köln ist ferner berechtigt, vor Überlassung von Räumen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. nach Gebrauchsüberlassung die weitere Durchführung des Vertrages zu kündigen:
a. Höhere Gewalt oder andere von Culinar Luxury nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich.
b. Der Veranstalter hat die Leistungen von Esszimmer Köln unter Angabe eines falschen Namens bzw. unzutreffenden Zwecks der geplanten Veranstaltung in Anspruch genommen.
c. Esszimmer Köln hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Esszimmer Köln in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich Esszimmer Köln zuzurechnen ist.
d. Der Veranstalter hat die gemäß II. 2. erforderliche vorherige Zustimmung von Esszimmer Köln nicht eingeholt.
3. Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.
4. Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens Esszimmer Köln aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es Esszimmer Köln nicht gelingt, die angemieteten Räume anderweitig zu vermieten.
5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitensEsszimmer Köln höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Esszimmer Köln bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegenEsszimmer Köln wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von Esszimmer Köln, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
V. Rücktritt des Veranstalters
1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, ist Esszimmer Kölnberechtigt, Stornogebühren nach unter V. 2 aufgeführter Staffelung zu erheben und, sofern die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten Vertragsbestandteil wurde, nach unter V. 3 aufgeführter Staffelung in Rechnung zu stellen, es sei denn, der Rücktritt ist von Esszimmer Köln zu vertreten.
2. Ausfallentschädigung ohne mietweise Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen:
a. bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
b. 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 30 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
c. 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung 40 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
d. danach 50% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
3. Ausfallentschädigung mit mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten bei Stornierungen:
a. nach Vertragsschluss € 1.500,00 netto
b. innerhalb der verbleibenden 4 Monate vor der Veranstaltung: € 2.500,00 netto
c. ab 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung greift zusätzlich die unter § V.2. aufgeführte Staffelung um die sonstigen entstandenen Ausfälle abzudecken.
4. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Getränke werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
5. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens Esszimmer Köln höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Esszimmer Köln bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von Culinar Luxury rückbestätigt.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
2. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
3. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Culinar Luxury schriftlich mitzuteilen.
4. Falls die Teilnehmerzahl um mehr als 10% abweicht, ist Esszimmer Köln berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, ohne dass Esszimmer Köln dem zugestimmt hat, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, Esszimmer Köln trifft ein Verschulden.
6. Sofern eine Reduzierung der Personenzahl innerhalb von sieben Werktagen vor der Veranstaltung vorgenommen wird, wird dies als Teilstornierung angesehen und gemäß V. berechnet.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Esszimmer Köln. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit Esszimmer Köln für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Esszimmer Köln von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes Esszimmer Kölnbedarf deren schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit Esszimmer Köln diese nicht zu vertreten hat.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung Esszimmer Kölnberechtigt, eigene Telefon-, Telefax-, und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen.
4. Störungen an von der von Esszimmer Köln zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Ein Recht zur
Minderung des Mietzinses steht dem Veranstalter insoweit nicht zu.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder auch sonstige persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Esszimmer Köln übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es ist eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Esszimmer Köln ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Esszimmer Kölnabzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf Esszimmer Köln die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Esszimmer Köln für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Esszimmer Köln bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
XI. Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar des Veranstaltungsortes, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Esszimmer Köln kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Der Veranstalter haftet für Verlust und Bruch von Ausstattungsgegenständen, welche Ihm zeitweise von Esszimmer Köln überlassen worden sind, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Esszimmer Köln.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Köln, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Köln.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Februar, 2024